27. Dez 2024
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Am 20. Dezember 2024 hat der Gemeinderat die neu gefasste Organisationsverordnung (OgV) genehmigt.
Organisationsverordnung OgV ab 01.01.2025
Anhang IV OGV; Organigramm Ressorts und Kommissionen
Anhang V OGV; Organigramm Gemeindeverwaltung
Die Verordnung wird auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 45 Gemeindeverordnung innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., in zwei Doppeln und begründet Gemeindebeschwerde geführt werden.
Die Dokumente können hier eingesehen oder ab 06.01.2025 bei der Gemeindeverwaltung Affoltern i.E. bezogen werden.
3416 Affoltern i.E., 20. Dezember 2024
EINWOHNERGEMEINDE AFFOLTERN I.E.
Der Gemeinderat