27. Dez 2024
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Am 20. Dezember 2024 hat der Gemeinderat die neu gefasste Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen genehmigt.
Die Verordnung wird auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 45 Gemeindeverordnung innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., in zwei Doppeln und begründet Gemeindebeschwerde geführt werden.
Der Erlass "Verordnung zur Ergänzung des kantonalen Datenschutzrechts und zur Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen" kann hier eingesehen oder ab 06.01.2025 bei der Gemeindeverwaltung Affoltern i.E. bezogen werden.
3416 Affoltern i.E., 20. Dezember 2024
EINWOHNERGEMEINDE AFFOLTERN I.E.
Der Gemeinderat