31. Mär 2023
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) wird die Durchfahrt auf dem Abschnitt Junkholz – Juch – Schlatt für den Verkehr wie folgt nicht möglich sein:
Teilstrecke Junkholz – Juch – Schlatt
Dauer: 17. April 2023 bis ca. Herbst 2023
Grund: Sanierung Güterwege Junkholz – Juch – Schlatt
Massnahmen:
Infolge der Strassensanierung ist sämtlicher Durchgangsverkehr auf der erwähnten Teilstrecke während der gesamten Bauzeit gesperrt. Die Grundeigentümer, welche durch die Verkehrsbehinderungen direkt betroffen sind, werden separat informiert. Die entsprechenden Signalisationen vor Ort sowie die Anweisungen der örtlichen Baufachkräfte sind zu beachten.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis.