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Fakultatives Referendum: Aufhebung Reglement Sicherheit, Tourismus und Kultur

06. Feb 2025

Der Gemeinderat hebt mit Beschluss vom 29.01.2025 rückwirkend per 01.01.2025 das Reglement Sicherheit, Tourismus und Kultur vom 06.06.2015 auf. Klick auf Meldung

Der Gemeinderat hebt mit Beschluss vom 29.01.2025 rückwirkend per 01.01.2025 das Reglement Sicherheit, Tourismus und Kultur vom 05.06.2015 auf.

Mit der Totalrevision des Organisationsreglement OgR wurden die Rechtsgrundlage für diese Aufgaben und Organisation der bisherigen Sicherheit-, Tourismus und Kulturkommission (bis 31.12.2024) im neuen Organisationsreglement OgR (Anhang I) sowie der Organisationsverordnung OgV verankert. Diese Rechtsgrundlagen im gültigen Organisationsreglement OgR gehen den Regelungen im älteren Reglement vor. Das veraltete Reglement ist daher aufzuheben.

Nach Art. 6 Buchstabe b des Organisationsreglements Affoltern i.E. unterliegt die Aufhebung eines Reglements dem fakultativen Referendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit der Bekanntmachung, bis 07.04.2025 mit ihrer Unterschrift verlangen, dass der Beschluss der Gemeinde-versammlung zum Entscheid unterbreitet wird. Die Einreichungsstelle ist beim Gemeinderat Affoltern i.E., Gemeindeverwaltung Affoltern i.E., Affolternstrasse 45, 3416 Affoltern i.E.

Das Reglement kann auf Wunsch bei der Gemeindeverwaltung Affoltern i.E oder hier eingesehen werden. Kommt das Referendum zu Stande, wird die Aufhebung der nächsten Einwohnergemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt.

Affoltern i.E., 6. Februar 2025

EINWOHNERGEMEINDE AFFOLTERN I.E.
der Gemeinderat

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