03. Nov 2022
Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Affoltern i.E., Freitag, 9. Dezember 2022, 20.00 Uhr, Turnhalle, Schulhaus Affoltern i.E.
Traktanden
--> Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt "Dr Öpfuboum"
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Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2022 lag im Sinne von Art. 61 Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. ab dem 1. Juli 2022 während 30 Tagen bei der Gemeindeschreiberei öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflage wurde im Anzeiger Trachselwald vom 30. Juni 2022 publiziert. Das Protokoll wurde durch den Gemeinderat in Anwendung von Art. 61 Abs. 3 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. an der Sitzung vom 17. August 2022 genehmigt.
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen spätestens 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei Affoltern i.E. öffentlich auf. Die Unterlagen sind zudem 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Website www.affolternimemmental.ch einsehbar (siehe oben). Die detaillierten Unterlagen können auch auf Bestellung bei der Gemeindeschreiberei abgeholt werden. Über die Geschäfte wird im Infoblatt orientiert, welches demnächst allen Haushaltungen zugestellt wird.
Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, Langnau i.E. einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungs-rechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht).
Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am 9. Dezember 2022 das 18. Altersjahr erreicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Affoltern i.E. angemeldet sind, sind zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen.
3416 Affoltern i.E., 10. November 2022
EINWOHNERGEMEINDE AFFOLTERN I.E.
Der Gemeinderat