Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2022

18. Mai 2022

Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2021

Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Affoltern i.E.

Freitag, 24. Juni 2022, 20.00 Uhr, Mehrzweckraum, Schulhaus Affoltern i.E.

Traktanden

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2021
    Unterlagen: Jahresrechnung 2021
  2. Kanalisationsleitung Erschliessung Lueg/Schürweid; Genehmigung Verpflichtungskredit
    Unterlagen: Situationsplan, Objektplan, Längenprofil
  3. Reglement über die Neuvermarchung 1991; Aufhebung
  4. Kindergartenreglement 1991; Aufhebung
  5. Orientierungen des Gemeinderates
  6. Verschiedenes


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Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2021 lag im Sinne von Art. 61 Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. ab dem 10. Dezember 2021 während 30 Tagen bei der Gemeindeschreiberei öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflage wurde im Anzeiger Trachselwald am 9. Dezember 2021 publiziert. Das Protokoll wurde durch den Gemeinderat in Anwendung von Art. 61 Abs. 3 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. an der Sitzung vom 26. Januar 2022 genehmigt.

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen spätestens 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei Affoltern i.E. öffentlich auf.
Die Unterlagen zur Jahresrechnung 2021 sind zudem 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Website www.affolternimemmental.ch einsehbar. Die detaillierte Jahresrechnung 2021 kann auch auf Bestellung bei der Gemeindeschreiberei abgeholt werden. Über die Geschäfte wird im Infoblatt orientiert, welches demnächst allen Haushaltungen zugestellt wird.

Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innerhalb von 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, Langnau i.E. einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht).

Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am 24. Juni 2022 das 18. Altersjahr erreicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Affoltern i.E. angemeldet sind, sind zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen.

3416 Affoltern i.E., 19. Mai 2022

EINWOHNERGEMEINDE AFFOLTERN I.E.
Der Gemeinderat

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