Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom 23. Juni 2023
Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Affoltern i.E.,
Freitag, 23. Juni 2023, 20.00 Uhr, Turnhalle, Schulhaus Affoltern i.E.
Traktanden
- Genehmigung der Jahresrechnung 2022
Unterlagen: Jahresrechnung 2022 - Sanierung Druckwasserleitung Heiligenland (Luegstrasse bis Messschacht); Genehmigung Verpflichtungskredit
Unterlagen: Situationsplan - Ersatz Steuerung Wasserversorgung inkl. Messschächte; Genehmigung Verpflichtungskredit
Unterlagen: Netzplan einsehbar in der Verwaltung - Wasserbaureglement 1992; Aufhebung
Unterlagen: Wasserbaureglement - Kreditabrechnung Rahmenkredit für die Sanierung von öffentlichen Abwasserleitungen gemäss GEP; Kenntnisnahme
- Orientierungen des Gemeinderates
- Verschiedenes
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Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2022 lag im Sinne von Art. 61 Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. ab dem 16. Dezember 2022 während 30 Tagen bei der Gemeindeschreiberei öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflage wurde im Anzeiger Trachselwald vom 15. Dezember 2022 publiziert. Das Protokoll wurde durch den Gemeinderat in Anwendung von Art. 61 Abs. 3 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. am 25. Januar 2023 genehmigt.
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen spätestens 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei Affoltern i.E. öffentlich auf. Die Unterlagen sind zudem 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Website www.affolternimemmental.ch einsehbar. Die detaillierten Unterlagen können auch auf Bestellung bei der Gemeindeschreiberei abgeholt werden. Über die Geschäfte wird im Infoblatt orientiert, welches demnächst allen Haushaltungen zugestellt wird.
Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, Langnau i.E. einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungs-rechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht).
Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am 23. Juni 2023 das 18. Altersjahr erreicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Affoltern i.E. angemeldet sind, sind zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen.
3416 Affoltern i.E., 18. Mai 2023
EINWOHNERGEMEINDE AFFOLTERN I.E.
Der Gemeinderat