Das Schutzkonzept für die gemeindeeigenen Liegenschaften wurde angepasst.
Schutzkonzept für die Benützung der gemeindeeigenen Liegen-schaften der Einwohnergemeinde Affoltern i.E.
Folgende Punkte müssen zwingend bei einer Benützung der gemeindeeigenen Lie-genschaften beachtet werden:
1. Grundsätzliches
• Symptomfrei ins Training
• Distanz halten (wenn immer möglich 1.5 Meter Abstand)
• Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
• Präsenzlisten führen
• Bezeichnung einer verantwortlichen Person
• Kantonale und Bundesrechtliche Vorschriften sind in jedem Fall einzuhalten
• Die Turnhalle hat eine Fläche von 264 m2
2. Maskenpflicht Vor und nach den Aktivitäten: Es gilt die Maskentragepflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Während den Aktivitäten: Bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden und es muss eine wirksame Lüftung vorhanden sein. Es gilt weder eine Maskentragpflicht noch eine Pflicht zur Einhaltung des erforderlichen Abstands noch gelten Kapazitätsbeschränkungen.
4. Schutzkonzept Jeder Verein / Benutzer hat ein eigenes Schutzkonzept zu erstellen, welches bei Verlangen vorzulegen ist.
5. Desinfektionsmittel Beim Eingang der Räumlichkeiten stehen Stationen mit Desinfektionsmittel. Jeder Benutzer hat vor dem Betreten der Räume seine Hände gründlich zu desinfizieren.
6. Reinigung der Turngeräte Nach Gebrauch der Turngeräte sind diese jeweils entsprechend mit Reinigungsmittel und Putztücher zu reinigen. Das Putzmaterial wird zur Verfügung gestellt und befindet sich im Geräteraum.
7. Reinigung der Liegenschaften Die Reinigung der Liegenschaften wird wie gewohnt durch die Hauswartung vorgenommen.
aktualisiert per 28. Juni 2021