25. Jun 2021
Wasserbaupflicht am Rotbach; Vereinbarung mit der Einwohnergemeinde Dürrenroth
Der Gemeinderat Affoltern i.E. genehmigte eine Vereinbarung mit dem Gemeinderat Dürrenroth zur Vornahme der Wasserbaupflicht auf Gebiet der jeweiligen Nachbargemeinde betreffend einem Teilstück des Rotbachs.
Die Wasserbaupflicht am Rotbach obliegt grundsätzlich den daran anstossenden Einwohnergemeinden auf ihrem jeweiligen Gemeindegebiet. Aus Zweckmässigkeits- und Praktikabilitätsgründen bestand im Gebiet Waltrigen / Häusernmoos seit Jahren eine mündliche Abmachung, dass die Einwohnergemeinde Dürrenroth die Wasserbauplicht von ihrer Seite bis zur Einmündung des „Sagibachs“ auf beiden Uferseiten erfüllte. Demgegenüber übernahm die Einwohnergemeinde Affoltern i.E. diese Aufgabe ab dieser Einmündung bachaufwärts auf beiden Seiten des Gewässerverlaufs.
An dieser bestens bewährten Praxis soll auch in Zukunft festgehalten werden. Was in den vergangenen Jahren jedoch lediglich auf mündlicher Abmachung basierte, wurde nun mit der Genehmigung der diesbezüglichen Vereinbarung verschriftlicht.
Der Gemeinderat