Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Affoltern i.E.

20. Mai 2021

Freitag, 25. Juni 2021, 20:00 Uhr, Turnhalle, Schulhaus Affoltern i.E.

Traktanden

1. Jahresrechnung 2020
    Beratung und Genehmigung

2. Orientierungen des Gemeinderates

3. Verschiedenes

Das Protokoll der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom Freitag, 6. November 2020, lag gemäss Art. 61 Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. ab Freitag, 13. November 2020, während 30 Tagen bei der Gemeindeschreiberei öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflage wurde im Anzeiger Trachselwald vom Donners-tag, 12. November 2020, publiziert. Das Protokoll wurde durch den Gemeinderat gestützt auf Art. 61 Abs. 3 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. an seiner Sitzung vom Freitag, 11. Dezember 2020, genehmigt.

Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 1 liegen 14 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei oder können auf der Website der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. (www.affolternimemmental.ch) eingesehen werden. auf. Über alle traktandierten Geschäfte wird zudem im neu gestalteten Informationsblatt der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. («Dr Öpfuboum»), welches allen Haushaltungen im Vorfeld der Gemeindeversammlung zugestellt wird, orientiert.

Beschwerden in Zusammenhang mit der Vorbereitung dieser Gemeindeversammlung sind innerhalb von 10 Tagen seit der erstmaligen Veröffentlichung im Anzeiger Trachselwald (Donnerstag, 20. Mai 2021; Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG), Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., einzureichen (Art. 63ff. VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist sofort zu beanstanden (Art 49a Gemeindegesetz GG). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am Freitag, 25. Juni 2021, das 18. Altersjahr vollendet haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. angemeldet sind, sind zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen.

Im Sinne einer Voranzeige wird zudem bekannt gemacht, dass die nächste ordentliche Gemeindeversammlung für Freitag, 3. Dezember 2021, 20.00 Uhr, vorgesehen ist. Die rechtsverbindliche Publizierung der diesbezüglichen Einladung mit Traktandenliste wird zu gegebener Zeit erfolgen.

3416 Affoltern i.E., 20. April 2021

EINWOHNERGEMEINDE AFFOLTERN I.E.
Der Gemeinderat

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