COVID-19 Schutzmassnahmen der Gemeindeverwaltung Affoltern i.E.

22. Apr 2021

Schutzmassnahmen der Gemeindeverwaltung Affoltern i.E.

Der Bundesrat hat die Corona-Schutzmassnahmen verschärft. Das hat Auswirkungen auf die personelle Präsenz der Gemeindeverwaltung.

Seit Montag, 18. Januar 2021, gilt in der Schweiz eine Homeoffice-Pflicht. Deren Umsetzung führt in der Gemeindeverwaltung zu einer reduzierten personellen Präsenz. Sollten Sie einen Besprechungstermin mit einer bestimmten Mitarbeiterin oder einem bestimmten Mitarbeiter wünschen, bitten wir Sie, vorgängig Kontakt aufzunehmen um einen Termin abzumachen. 

Die Erreichbarkeit der Gemeindeverwaltung zu den bisherigen Öffnungszeiten ist jedoch weiterhin und bis auf Weiteres im bisherigen Umfang sichergestellt (Montag und Mittwoch: 08.00 – 11.30 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr; Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08.00 – 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen). Die Einwohnerinnen und Einwohner sind dennoch gebeten, für ihre Anliegen soweit möglich den elektronischen Kommunikationsweg (E-Mail: gemeinde@affolternimemmental.ch) zu nutzen oder die Gemeindeverwaltung telefonisch zu kontaktieren bzw. für komplexere Bedürfnisse auf diesem Weg vorgängig einen Termin zu vereinbaren (Tel.-Nr. 034 435 87 87).

Ab dem 12. Oktober 2020 gilt beim Eintreten in das Gemeindezentrum eine generelle Maskenpflicht.

Nach wie vor gelten zudem die Vorschriften des BAG. In der Folge sind die Hygiene- und Abstandsvorschriften unbedingt einzuhalten.

Wir weisen Sie daraufhin, dass vor dem Schaltereingang die Hände zu desinfizieren sind.
Um den Abstand von 1.5 Metern zu gewährleisten dürfen sich maximal zwei Personen in der Schalterhalle aufhalten.

Der Gemeinderat bedankt sich für das Verständnis für die zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden sowie zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs getroffenen Massnahmen.

Affoltern i.E., 22. April 2021

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