Publikation Beschluss Gemeinderat / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 7 BauV
09. Dez 2025
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geringfügige Änderung des Zonenplans für die Parzelle Nr. 657 nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 06.03.1985 (BauV)
Der Gemeinderat Affoltern i.E. hat die vorerwähnte geringfügige Änderung für die Umzonung der Parzelle Nr. 657 in die Dorfzone am 21.10.2025 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Affoltern i.E., 11.12.2025
der Gemeinderat
