Verkehrsmassnahme Lehn-Bühlmatt / Verbindungsstrasse Bühl
20. Aug 2026
Der zuständige Oberingenieurkreis IV hat mit Zustimmungsverfügung die Zustimmung für die Verkehrsmassnahme erteilt. Infos mit Klick auf Meldung.
Der zuständige Oberingenieurkreis IV hat mit Zustimmungsverfügung vom 02.07.2026 gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29.10.2008 (SV, BSG 732.111.1) die Zustimmung zu folgender Verkehrsmassnahme erteilt:
Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
Landwirtschaftliche Fahrten gestattet
Lehn-Bühlmatt
Höchstgewicht 3.5 t
Verbindungsstrasse Bühl
Der Zubringerdienst für Berechtigte ist gestattet.
Gegen diese Massnahme kann nach Art. 63 Abs. 1, Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23.05.1989, VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., in zwei Doppeln und begründet Beschwerde geführt werden.
3416 Affoltern i.E., 20.08.2026
EINWOHNERGEMEINDE AFFOLTERN I.E.
der Gemeinderat
