Verkehrsmassnahme Lehn-Bühlmatt / Verbindungsstrasse Bühl

20. Aug 2026

Der zuständige Oberingenieurkreis IV hat mit Zustimmungsverfügung die Zustimmung für die Verkehrsmassnahme erteilt. Infos mit Klick auf Meldung.

Der zuständige Oberingenieurkreis IV hat mit Zustimmungsverfügung vom 02.07.2026 gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29.10.2008 (SV, BSG 732.111.1) die Zustimmung zu folgender Verkehrsmassnahme erteilt:

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder
Landwirtschaftliche Fahrten gestattet
Lehn-Bühlmatt

Höchstgewicht 3.5 t
Verbindungsstrasse Bühl

Der Zubringerdienst für Berechtigte ist gestattet.

Gegen diese Massnahme kann nach Art. 63 Abs. 1, Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23.05.1989, VRPG, BSG 155.21) innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., in zwei Doppeln und begründet Beschwerde geführt werden.

3416 Affoltern i.E., 20.08.2026

EINWOHNERGEMEINDE AFFOLTERN I.E.
der Gemeinderat

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