Neufassung Personalreglement ab 01.01.2027

16. Jun 2026

Informationen zu den Anpassungen und dem fakultativen Referendum - Klick auf Meldung

Neufassung Personalreglement ab 01.01.2027

Der Gemeinderat Affoltern i.E. gibt gestützt auf Art. 27 und Art. 28 des Organisationsreglements (OgR) folgenden Beschluss bekannt:
Neufassung Personalreglement ab 01.01.2027. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19.05.2026 die Neufassung des Personalreglements der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. gültig ab 01.01.2027, genehmigt.
Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.

Das aktuelle Personalreglement der Gemeinde Affoltern i.E. wurde seit der Genehmigung im Jahr 2008 (18 Jahre) nicht angepasst. Zudem ist die dazugehörende Personalverordnung stark veraltet. Das aktuelle Personalreglement umfasst bereits jetzt die Inhalte gemäss Musterreglement des Kantons Bern und als Anhang die Jahresentschädigungen des Gemeinderates. Die Dringlichkeit einer Revision des Personalreglements und die damit verbundene zeitgemässe Anpassung der Entschädigungen für Behörden- und Kommissionsmitglieder ist bereits seit mehreren Jahren Thema. Die Ortspartei SVP Sektion Affoltern i.E. und die Gruppierung freie Wähler wurden daher dazu im Jahr 2025 zur Mitwirkung eingeladen.

Anhand dieser Rückmeldungen wurde das nun neu gefasste Personalreglement mit den Inhalten des Musterreglements des Kantons, Entschädigungsansätzen von anderen bernischen Gemeinden mit gleicher Einwohnerzahl und folgenden wesentlichen Änderungen neu gefasst:

  • Das Gemeindepersonal wird gemäss der (linearen) Gehaltsklassentabelle des Kantons Bern entlohnt.
    Per 01.01.2027 ist die Angleichung an den Kanton mit 75 Gehaltsstufen ohne Einstiegsstufen (degressiver Gehaltsaufstieg) vorgesehen.
  • Die Jahresentschädigung des Gemeinderates wird gemäss Eingabe der Parteien ab 01.01.2027 wie folgt angepasst:
    Gemeindepräsidum bisher CHF 10'000.00 neu CHF 12'000.00
    Vize-Gemeindepräsidium bisher CHF 3'000.00 neu CHF 6'000.00
    übrige Mitglieder bisher CHF 2'500.00 neu CHF 5'000.00

Die Mehrausgaben der Jahresentschädigungen betragen ab 01.01.2027 CHF 12'500.00. Mit der Jahresentschädigung sind pauschal abgegolten: die Geschäftsvorbereitung aller Gemeinderatssitzungen, die Geschäftsvorbereitung der Gemeindeversammlung, die Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben und die Ausübung von amtlichen und ehrenamtlichen Pflichten.

Die jährlichen Pauschalspesen des Gemeinderates werden nun korrekt im Anhang des Personalreglements (bisher in der Verordnung) geregelt und wie folgt angepasst:

  • Die Mehrausgaben der Pauschalspesen betragen ab 01.01.2027 CHF 4'500.00. Mit der Spesenpauschale sind abgegolten: die eigenen Telefongebühren, Büromaterial, Kleinmaterial, Reisespesen bis CHF 10.00 pro Anlass, eigene Konsumation bis CHF 10.00 pro Anlass, Entschädigung für die Nutzung der eigenen Infrastruktur, Auslagersatz eigenes Notebook für die behördliche Tätigkeit (berechnet für die Dauer einer Legislatur) sowie Kilometerentschädigung für Fahrten innerhalb der Gemeinde.


fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend Neufassung des Personalreglement durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Geschäft an der nächsten Einwohnergemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.

  • Referendumsfrist: 19.06.2026 bis 19.08.2026
  • Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 48 Unterschriften
  • Einsenden an: Gemeindeverwaltung, Affolternstrasse 45, 3416 Affoltern i.E.

öffentliche Auflage
Das neu gefasste Personalreglement ab 01.01.2027 liegt 60 Tage, d.h. vom 19.06.2026 bis 19.08.2026 öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Affoltern i.E. auf und ist ebenfalls auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet.

Affoltern i.E., 18. Juni 2026

EINWOHNERGEMEINDE AFFOLTERN I.E.
der Gemeinderat

Unterlagen:
- Auflageexemplar Personalreglement ab 01.01.2027
- aktuelles Personalreglement

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen