öffentliche Mitwirkungsauflage / Umsetzung Gefahrenkarte Affoltern i.E.

13. Aug 2026

Infos mit Klick auf Meldung

Der Gemeinderat Affoltern i.E. bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 09.06.1985 die Teilrevision der Ortsplanung bezüglich der Umsetzung der Gefahrenkarte Affoltern i.E. zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen der Teilrevision liegen 30 Tage, vom 13.08.2026 bis und mit 11.09.2026 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während der Auflagefrist können alle Interessierten schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. 

Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Affoltern i.E., Daniela Meister, Affolternstrasse 45, 3416 Affoltern i.E. zu richten.

Unterlagen
Erläuterungsbericht Schutzplan Affoltern i.E. (Anhang C)
Schutzplan
Zonenplan

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