Informationen aus dem Gemeinderat

18. Mär 2026

Mitteilungen mit Klick auf Meldung

Abrechnung Verpflichtungskredite im Bereich Wasser und Strassen
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24.02.2026 mehrere Verpflichtungskredite im Bereich Wasser und Strassen abgerechnet. Die abgerechneten Kredite in der Zuständigkeit des Gemeinderates konnten mit einer Kreditunterschreitung abgeschlossen werden, einzig das Projekt «Erweiterung Rad- und Gehweg Herbrig» resultierte auf Grund von Mehrkosten in allen Teilbereichen eine Kreditüberschreitung von rund CHF 7'200.00. Die Verpflichtungskredite «Wasserleitungsersatz Sackgraben-Junkholz» und «Sanierung Trinkwasserleitung Schweikhof» wurden zu Handen der nächsten Gemeindeversammlung abgerechnet: beide Kredite könnten mit einer Kreditunterschreitung abgeschlossen werden. Der bewilligte Kredit von CHF 800'000.00 aus dem Jahr 2020 für den Wasserleitungsersatz Sackgraben-Junkholz schliesst mit einer Kreditunterschreitung von brutto CHF 61'454.00 ab. Ebenso aus dem bewilligten Kredit von CHF 280'000.00 aus dem Jahr 2019 für die Sanierung der Trinkwasserleitung Schweikhof resultiert eine Kreditunterschreitung von brutto CHF 91'147.50.


Bewilligung Verpflichtungskredit Ersatz Teilstück Druckwasserleitung Waltrigen-Häusernmoos
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 24.02.2026 einen entsprechenden Verpflichtungskredit von CHF 88'000.00 für den Ersatz des Teilstücks der Druckwasserleitung Waltrigen-Häusernmoos bewilligt. Der Leitungsersatz erfolgt in Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des unbefestigten Gehwegs (Trampelpfad) entlang der Kantonsstrasse zwischen Häusernmoos und Waltrigen. Aktuell wurde dazu das nötige Baugesuch bei der zuständigen Leitbehörde eingereicht.

Überführung revidierte Naturgefahrenkarte in die Nutzungsplanung
Die Naturgefahrenkarte aus dem Jahr 1997 wurde von 2023 bis 2025 durch das beauftragte Büro Geo7 revidiert. Die nun revidierte Naturgefahrenkarte wurde durch das zuständige Tiefbauamt des Bern anerkannt und muss nun gemäss Vorgaben des Kantons Bern in die baurechtliche Grundordnung (Nutzungsplanung) der Gemeinde Affoltern i.E. überführt werden. Für den komplexen und mehrphasigen Prozess wurde das Büro georegio ag aus Burgdorf beauftragt. Die nötigen Aktualisierungen des Zonen- und Schutzzonenplanes der Gemeinde Affoltern i.E. werden der Gemeindeversammlung voraussichtlich im 2027 zur Genehmigung vorgelegt.


Kontaktperson Gemeindepräsidium
Ryser Roland, r.ryser@affolternimemmental.ch / 079 360 37 83

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