Grabaufhebung - Friedhof Gemeinde Affoltern i.E.

08. Jan 2026

Informationen zu den Grabaufhebungen ab März 2026

Nach Ablauf der Grabesruhe nach Art. 16 Bestattungs- und Friedhofreglement sind ab März 2026 folgende Gräber aufzuheben:

Bestattungsjahre 1994 bis und mit 1996

Wir ersuchen die Angehörigen, welche die Grabsteine, Einfassungen, usw., selbst entfernen möchten, diese Arbeiten bis spätestens Ende Februar 2026 vorzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist (Räumungen ab März 2026, witterungsabhängig) verfügt die Gemeinde über die betreffenden Grabstellen. Nachträgliche Eigentumsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Urnen, die nachträglich in den betreffenden Gräbern beigesetzt worden sind, können auf Wunsch der Angehörigen auf dem Feld für Urnengräber oder im Gemeinschaftsgrab neu bestattet werden. Die Kosten gehen zu Lasten der Angehörigen.

Für entsprechende Mitteilungen und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Einwohnergemeinde Affoltern i.E.
Gemeinderat

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