ab sofort: Feuerwerksverbot im ganzen Kanton Bern bis 06.08.2026
24. Jul 2026
Wegen Trockenheit und Hitze verbietet der Kanton Bern sämtliche Feuerwerke, Höhenfeuer und 1.-August-Feuer. Weitere Infos mit Klick auf Meldung
Wegen der anhaltenden Trockenheit sowie der erwarteten Hitzewelle von nächster Woche gilt ab sofort im ganzen Kanton Bern ein Feuerwerksverbot. Zudem wird das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) auf das gesamte Kantonsgebiet ausgeweitet.
Das Feuerwerksverbot gilt auch für Kleinst-Knallkörper, Raketen und andere pyrotechnische Gegenstände wie Himmelslaternen sowie Höhenfeuer und 1.-August-Feuer.
Grundlage für die Entscheide ist die Gefahrenstufe 4 «gross» bei der Waldbrandgefahr.
Feuerwerksverbot gilt bis mindestens 06.08.2026.
Ausserhalb der Verbotszonen dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Der Kanton Bern ruft dazu auf, dabei sehr vorsichtig zu sein, Feuer immer zu beobachten und Funkenwurf sofort zu löschen. Bei Wind sollte ganz auf Feuer verzichtet werden. Zudem sollen die Anweisungen der lokalen Behörden beachtet werden.
Das Amt für Wald und Naturgefahren will die Lage am 06.08.2026 neu beurteilen. Bis dahin gelten die jetzt angeordneten Einschränkungen im ganzen Kanton Bern.
