17. Jul 2025
Details mit Klick auf Meldung
Zahlungspflichtig ist jeder Hundebesitzer, dessen Hund am 1. August 2025 mindestens sechs Monate alt ist. Die Hundetaxe beträgt pro Tier CHF 100.00.
Die Hundetaxe wird den registrierten Hundehaltern (der Gemeinde Affoltern i.E.) in Rechnung gestellt. Damit das entsprechende Verzeichnis bereinigt werden kann, sind sämtliche Änderungen bis 15. August 2025 der Gemeindeverwaltung unter finanzen@affolternimemmental.ch oder Tel. 034 435 87 87 mitzuteilen.
Bitte beachten Sie, dass alle Hunde mit einem Mikrochip versehen sein müssen. Die Kennzeichnung erfolgt durch einen Tierarzt.
Sämtliche Registrationen und Änderungen müssen der Datenbank AMICUS mitgeteilt werden (www.amicus.ch bzw. info@amicus.ch oder 0848 777 100).
Besten Dank für Ihre Mithilfe.
EINWOHNERGEMEINDE AFFOLTERN I.E.