Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 04.12.2025, 20:00 Uhr

21. Okt 2025

Details mit Klick auf Meldung

Datum
Donnerstag, 4. Dezember 2025

Zeit
20:00 Uhr

Ort
Turnhalle Schulhaus Affoltern i.E.


Traktanden

  1. Beratung und Beschlussfassung Budget 2026; Festlegung der Steueranlage und
    des Liegenschaftssteueransatzes, Information über den Finanzplan 2026-2030
  2. Kenntnisnahme Ablauf Bürgschaftsverpflichtung zu Gunsten Genossenschaft
    Wärmeverbund Dorf Affoltern i.E.
  3. Orientierungen des Gemeinderates
  4. Verschiedenes

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2024 lag im Sinne von Art. 61 Abs. 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. ab dem 20. Dezember 2024 während 30 Tagen bei der Gemeindeschreiberei öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Auflage wurde im Anzeiger Trachselwald vom 19. Dezember 2024 publiziert. Das Protokoll wurde durch den Gemeinderat in Anwendung von Art. 72 Abs. 3 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Affoltern i.E. am 29. Januar 2025 genehmigt.

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen spätestens 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei Affoltern i.E. öffentlich auf. Die Unterlagen sind zudem
30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Website www.affolternimemmental.ch einsehbar. Die detaillierten Unterlagen können auch auf Bestellung bei der Gemeindeschreiberei abgeholt werden. Über die Geschäfte wird im Infoblatt orientiert, welches wie bisher rund 14 Tage vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt wird.

Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21,
Langnau i.E., einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht).

Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die am 4. Dezember 2025 das 18. Altersjahr erreicht haben, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Affoltern i.E. angemeldet sind, sind zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen.



3416 Affoltern i.E., 30. Oktober 2025

EINWOHNERGEMEINDE AFFOLTERN I.E.
Der Gemeinderat

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